Anzeigen der Besatzungsbehörden
Den Bewohnern der Stadt Brest wird hiermit bekannt gegeben, dass nach Eintritt der Dunkelheit jedes Licht so abzudunkeln ist, dass es vonAussen nicht wahrgenommen werden könne.
Zuwiderhandelnde werden streng bestraft.
Bürgermeister
M.v. Oppeln-Bronikowski. Brest, 8 Juli 1941.
Bekanntmachung Nr. 4.
1. Die Besitzer und Verwalter der Hauser werden hiermit verpflichtet ihren Mietern zu verkünden, dass ohne ihr Wissen kein Fremder im Hause übernachten darf.
2. Im Falle einer Ubernachtung fremder Personen ohne Erlaubniss des Hausbesitzers, wird der Mieter sofort verhaftet werden.
3. Die Besitzer oder Hausverwalter sind in jedem Falle einer Ubernachtung der fremden Personen verpflichtet bei der Hilfspolizei, Krötka Str. Nr 12, eine Meldung zu erstatten.
4. Im Falle einer Nichtbefolgung des Punktes 3 wird der Besitzer oder Hausverwalter sofort verhaftet.
Bekanntmachung Nr. 6
Am 20 Juli 1941 vom 6 bis Uhr abens wird die aligemeine Erfassung und Registrierung in Brest a.B stattfinden
Alle Einwohner sollen sich nach Möglichkeit in eigenen Wohnungen aufhalten.
Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Erfassung sei es im Interesse der Stadt Brest a.B, wie auch im interesse der Einwohner, fordere ich alle Hauseigentümer und Hauptmieter auf, den Volizie- hern der Erfassung behilflich zu sein.
Diejenigen Einwohner, die am 20 Juli IJ. (am Erfassungstage) in eigenen Wohnungen abwesend waren, müssen sich unverzüglich am 21 Juli IJ. beimder Stadtverwaltung, Evidenz und Volksbet- riebsbureau (Dabrowski Str. 491) mit Dokumenten melden zwecks ausstellung des Erhebungsschei- nes
Der Bürgermelster.
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